EP #23: Wichtige Informationen für Fluglehrer

fluglehrer regulatorik Feb 28, 2018

Wichtige Informationen für Fluglehrer

Im Zusammenhang mit meinen Recherchen für den Blogpost vom 14. Februar 2017 bin ich auch auf Punkte erneut aufmerksam geworden, die ich besonders interessant für Fluglehrer halte. Auf diese Besonderheiten möchte ich in diesem Post eingehen.

Berechtigungen

Michael Eschenbach (2. Vorstand des Aero-Club Coburg e.V.) hat auf seiner privaten Seite ein interessante Informationen für Fluglehrer zusammengestellt.

Wichtig ist mir hier besonders der Hinweis, dass die Qualifikationen (Nachtflugausbildung, Schleppflugausbildung und alle Klassenberechtigungen) als Ergänzung zusätzlich eingetragen sein müssen.

Handeinträge

Die Fluglehrer / CRI dürfen nach einigen Hin- und her wieder Handeinträge vornehmen. Die aktuellste mir bekannte NFL hierzu ist aus dem Jahr 2016 (NFL 1-721-16), die die NFL 1-521-15 aufhebt.

Inhaber einer Lehrberechtigung nach FCL.905.FI b) oder FCL.905.CRI a) (1) werden gemäß ARA.FCL.200 Buchstabe d) i.V.m. FCL.945 ermächtigt, nach Abschluss der Auffrischungsschulung (vormals Schulungsflug genannt) die Verlängerung einer (noch gültigen) SEP- oder TMGKlassenberechtigung gemäß FCL.740.A Buchstabe b Nummer 1 durch Handeintrag in Lizenzen vorzunehmen, die vom Luftfahrt-Bundesamt oder einer deutschen Landesluftfahrtbehörde ausgestellt sind. Für Inhaber einer nach JAR-FCL deutsch ausgestellten Lehrberechtigung gilt Satz 1 entsprechend.

Voraussetzung hierfür ist die Erfüllung aller anderen Kriterien für eine Verlängerung gemäß FCL.740.A Buchstabe b Nummer 1 ii). Die Auffrischungsschulung ist gemäß Anlage „Bericht des Lehrberechtigten FI/CRI“ zu dokumentieren.

Der Bericht des Lehrberechtigten (siehe Anlage) sowie die Kopie der Lizenz des Lehrberechtigten und des Bewerbers (Vorder- und Rückseite mit dem vorgenommenen Handeintrag) sind der zuständigen lizenzführenden Behörde unverzüglich durch den Lehrberechtigten schriftlich (Papierform oder Fax) zu übermitteln.

Richtig geführtes Flugbuch

Das Flugbuch bekommt zur Scheinverlängerung eine eigene Bedeutung. Mit der NFL 2-330-17 wurden einige Verantwortungsbereiche festgeschrieben - sprich in deutsches Recht übernommen - bzw. präzisiert. Insbesondere wurde auch festgeschrieben, wie es mit der Verantwortung des FIs bei z.B. durch Halter angeordneten internen „Checkflügen“ bestellt ist. Sehen Sie sich hierzu doch unseren Blogpost #04 an.

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