EP #20: Änderungen in der Umsatzsteuer 2018 für Flugbetriebe

Jan 17, 2018

Änderungen in der Umsatzsteuer - Auch wenn das so gar nicht unser Themenfeld ist - Ihres könnte das schon eher sein.

In den Änderungen der Umsatzsteuer 2018 sind uns folgende Themenkreise aufgefallen, die für Flugbetriebe / Flugschulen Auswirkungen haben könnten.

Relevant ist dabei besonders, dass auch der Vorsteuerabzug in Frage gestellt sein kann.

Fragen Sie Ihren Steuerberater ...

Umsatzsteuer §8 (2) Umsätze für die Luftfahrt

Vorstufenumsätze für die Seeschifffahrt und Luftfahrt
Für Leistungen nach § 8 UStG, die unmittelbar an Betreiber von Seeschiffen oder internationale Luftverkehrsunternehmen erbracht werden, gilt eine Steuerbefreiung (§ 4 Nr. 2 UStG). Diese Steuerbefreiung ist lt. der Rechtsprechung des EuGH (Urteil v. 4.5.2017, C-33/16, Haufe Index 10831047) in bestimmten Fällen auch auf Vorstufenumsätze anzuwenden. Die Finanzverwaltung hat diese Rechtsprechung mit Schreiben vom 6.10.2017 übernommen. Für betroffene Unternehmen besteht dringender Handlungsbedarf, da die Nichtbeanstandungsregelung zum Jahresende 2017 ausläuft.

 

Stichwort Fahrschulen (und Flugschulen?)

Steuerbefreiung für Unterrichtsleistungen
Der BFH hat dem EuGH diverse Fragen zur Steuerbefreiung von Unterrichtsleistungen vorgelegt (Beschluss v. 16.3.2017, V R 38/16, Haufe Index 10966599). Konkret ging es in dem Verfahren um eine und dabei insbesondere um den Fahrunterricht für die Führerscheinklassen B (Pkw-Führerschein) und C1. Die Vorlagefragen sind aber so allgemein, dass auch andere Unterrichtsleistungen davon betroffen sein könnten (z.B. durch Sprachschulen, Tanzschulen, Reitschulen etc.). Es empfiehlt sich daher, den Fortgang des EuGH-Verfahrens (C-449/17) im Auge zu behalten.

Gutscheine

Im Gegensatz zu den zuvor dargestellten Vorschlägen ist die sog. „Gutschein-Richtlinie“ (Richtlinie (EU) 2016/1065 zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG (MwStSystRL) hinsichtlich der Behandlung von Gutscheinen) bereits Mitte 2016 verabschiedet worden. Sie muss zwingend bis zum 31.12.2018 in nationales Recht umgesetzt werden.

Bislang ist die umsatzsteuerliche Behandlung von Gutscheinen weder im nationalen Recht noch im Unionsrecht explizit geregelt. Kernstück der Neuregelung ist die Unterscheidung zwischen sog. Einzweck- und Mehrzweckgutscheinen.

Quelle: Gelesen haben wir das bei Haufe; hier geht es zum Originalpost.

Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit. Cras sed sapien quam. Sed dapibus est id enim facilisis, at posuere turpis adipiscing. Quisque sit amet dui dui.
Call To Action

Stay connected with news and updates!

Join our mailing list to receive the latest news and updates from our team.
Don't worry, your information will not be shared.

We hate SPAM. We will never sell your information, for any reason.